Hinweisgeberschutzgesetz

 

Das Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower Protection Act) dient den Unternehmen Missstände und Fehlverhalten oder gesetzeswidrige Handlungen frühzeitig zu erkennen und nachzugehen. Dazu können zum Beispiel Betrug, Korruption, Diskriminierung oder Verstöße gegen Umweltvorschriften zählen.

 

Beschäftigte, Partnern, Kunden oder Lieferanten können hinweiswürdige Vorfälle vertraulich wie folgt berichten: