Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower Protection Act) dient den Unternehmen Missstände und Fehlverhalten oder gesetzeswidrige Handlungen frühzeitig zu erkennen und nachzugehen. Dazu können zum Beispiel Betrug, Korruption, Diskriminierung oder Verstöße gegen Umweltvorschriften zählen.
Beschäftigte, Partnern, Kunden oder Lieferanten können hinweiswürdige Vorfälle vertraulich wie folgt berichten:
- per Email
hinweisgeber@schwab-tolles.de - per Telefon
02137/ 108- 18 - per Brief an
Autohaus Schwab- Tolles GmbH & Co. KG
Persönlich/ Vertraulich
Herr Frank Glombitza
Siemensstraße 12
41469 Neuss