Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Barrierefreiheit auf dieser Website

Die Autohaus Schwab-Tolles GmbH & Co. KG und die Autohaus Tolles GmbH sind bemüht, ihre Internetseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und der maßgeblich europarechtliche harmonisierte Norm EN 301 549, dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung NRW (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 21. Januar 2025) gilt für die aktuell unter www.schwab-tolles.de erreichbare Internetseite der Autohaus Schwab-Tolles GmbH & Co. KG und der Autohaus Tolles GmbH sowie alle noch dazugehörigen Domains.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen folgender Unvereinbarkeiten nur teilweise mit dem BBG und der BITV 2.0 vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei, da wir durch eine barrierefreie Gestaltung unverhältnismäßig belastet würden:

  • Auf der Website abrufbare PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
  • Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache stehen nicht in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereit.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel bei dem barrierefreien Zugang von Inhalten auf www.schwab-tolles.de aufgefallen?

Dann melden Sie sich gerne bei uns per Post, per Mail oder telefonisch:

 

Autohaus Schwab-Tolles
Jagenbergstr. 23
41468 Neuss
02131 4026-00

 

Durchsetzungsverfahren

Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.

 

Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik des Landes Nordrhein-Westfalen
bei der Landesbeauftragten für Men­schen mit Be­hin­de­run­gen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

 

Bitte schicken Sie dazu eine Mail an 

oder wenden Sie sich telefonisch an

0211 855 3451.

 

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier.